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Allgemeine Bedingungsvertraege zum Turistenservice
2. RESERVIERUNGEN
Die Annahme einer Reservierung hängt davon ab, ob noch freie Plätze vorhanden sind, und gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Bestätigung seitens des Agenzia Traghetto vorliegt.
3. ZAHLUNGSWEISE
Bei der Reservierung muss zusammen mit der schriftlichen Buchung eine Anzahlung von 25% der Gesamtsumme plus Einschreibegebühr an uns überwiesen werden, innerhalb von und nicht später als 10 Tage. Sollte die Anzahlung in der o.g. Frist nicht eintreffen, wird dies als Annullierung der Buchung betrachtet. Die Restsumme des Gesamtbetrages muss 15 Tage vor Urlaubsbeginn überwiesen werden.
4. GÜLTIGKEIT DES PROGRAMMS
01/01/2010 - 31/12/2010.

5. PREISE
Die im Prospekt aufgeführten Preise sind auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Drucklegung bestehenden Marktlage festgelegt worden. Sollten Faktoren eintreten, die dazu zwingen, die in diesem Prospekt genannten Konditionen zu modifizieren, behält sich der Agenzia Traghetto jedwede Änderung vor. Sofern es sich um eine Gesamtpreiserhöhung von mehr als 10% handelt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass für ihn dadurch Bearbeitungskosten anfallen, sofern er dieses dem Agenzia Traghetto in schriftlicher Form mitteilt, und zwar innerhalb und nicht später als zwei Arbeitstage nach dem Erhalt der entsprechenden Benachrichtigung über diese Preiserhöhung. Dabei kann der festgesetzte Preis nur spätestens bis 20 Tage vor dem vorgesehenden Abreisedatum erhöht werden.
Der jeweils im Preis inbegriffene Service wird bei jeder Hotel-/Apartmentanlage klar erwähnt. Alle nicht weiter genannten Leistungen, Getränke und andere Extras sind nicht inklusive. Für Hotels verstehen sich die angegebenen Preise pro Person pro Tag im Doppelzimmer und für einen Mindestaufenthalt von 1 Woche; was die Zuschläge und Preisnachlässe für Zusätzliches Betten angeht, handelt es sich bei der Altersangabe um noch nicht vollendete Lebensjahre. Für Residenzen und Apartments sind die Preise für die jeweils angegebene Personenzahl und für mindestens 1 Woche Aufenthalt festgelegt worden. Für einige Apartments können in der Hochsaison Aufenthalte von 2 Wochen verlangt werden. Es ist nicht erlaubt, mehr Personen als vereinbart (und in Reiseunterlagen geschrieben) unterzubringen.

7. VERTRAGSÄNDERUNGEN
Sollten höhere Gewalt oder irgendwelche zwingenden Gründe, die nicht von der Agenzia Traghetto Wille selbst abhängen, es nicht erlauben, den Leistungen für den Gast nachzukommen, behält sich der Agenzia Traghetto das Recht vor, dem Gast eine andere Unterkunft mit ähnlichen Charakteristiken zuzuweisen. Der Gast muss dem Agenzia Traghetto innerhalb von 2 Tagen nach dem Erhalt des Alternativ-Vorschlags schriftlich sein Einverständnis oder seinen Rücktritt mitteilen; andernfalls gilt er als angenommen. Sollte der Gast den evtl. notwendigen Änderungen nicht zustimmen, führt das zur Annullierung der Reservierung, was den Agenzia Traghetto einzig dazu verpflichtet, den bereits bezahlten Betrag zurückzuerstatten.
8. ÜBERTRAGBARKEIT
Der Vertragspartner (Gast) kann, wenn es ihm selbst unmöglich gemacht sein sollte, die Reise anzutreten, seine Buchung auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle für die Reise notwendigen Bedingungen erfüllt. Der Vertragspartner, der seine Reise abtreten will, muss den Agenzia Traghetto davon spätestens innerhalb von 4 Arbeitstagen vor Reisebeginn schriftlich in Kenntnis setzen und ihm die notwendigen Personalien der neuen Person mitteilen. Beide, der Vertragspartner und die ihn vertretende Person gemeinsam, sind für die Zahlung des Gesamtpreises verantwortlich.

9. RÜCKTRITT VOM VERTRAG REISEABBRUCH
Bei Vertragsrücktritt seitens des Kundens muss dieser (unabhängig vom Grund seines Rücktritts) folgende Vertragsstrafen bezahlen: - 10% des Gesamtbetrages der Reise bei Rücktritt, mitgeteilt bis zu 30 Tage vor Reisebeginn,

- 25% des Gesamtbetrages bei Rücktritt innerhalb von 29 bis 16 Tagen vor Reisebeginn,
- 50% des Gesamtbetrages bei Rücktritt innerhalb von 15 bis 9 Tagen vor Reisebeginn,
- 75% des Gesamtbetrages bei Rücktritt innerhalb von 8 bis 3 Tagen vor Reisebeginn,
- 100% des Gesamtbetrages bei Rücktritt ab 2 Tage vor Reiseantritt.

Wenn der Urlaub frühzeitig abgebrochen wird, entsteht dadurch keinerlei Recht auf Rückzahlung. Einschreibegebühren und Reservierungsfähregebühren (oder andere Transportsmittel) können grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.

11. REKLAMATIONEN
Im Falle eventueller Beschwerden, die die erhaltenen Dienstleistungen betreffen, wird der Gast gebeten, unverzüglich Kontakt mit dem Agenzia Traghetto aufzunehmen, er sollte innerhalb von 24 Stunden schriftlich seine eventuellen Beanstandungen bestätigen. Um eine sofortige Überprüfung der Beschwerde zu gestatten, ist es notwendig, unverzüglich über den Hergang informiert zu werden, was eine schnelle und wirkungsvolle Abhilfe möglich macht. Darüber hinaus kann der Gast schriftlich reklamieren, indem er seine bereits während der Reise vorgebrachten Beanstandungen in einem Einschreibebrief an den Veranstalter oder den Vermittler der Reise schickt, und zwar innerhalb von und nicht später als 10 Arbeitstage nach seiner Rückkehr an den Ausgangsort. Für jeden eventuellen Streitfall ist der Gerichtsstand Livorno zuständig.
12. VERSICHERUNG UND VERANTWORTLICHKEITEN
Für alle in diesem Katalog beschriebenen Dienstleistungen handelt der Agenzia Traghetto nur als Vermittler zwischen dem Kunden und den verschiedenen Dienstleistenden, daher übernimmt der Agenzia Traghetto keinerlei direkte Verpflichtungen.

13. SORGFALTSPFLICHT
Der Veranstalter ist gehalten, dem Verbraucher das Maß an Betreuung zukommen zu lassen, welches ihm seine professionelle Sorgfaltspflicht auferlegt, immer in Bezug auf seine von ihm eingegangenen Verpflichtungen gemäß Gesetz oder Vertrag. Der Veranstalter ist dem Verbraucher gegenüber nicht verantwortlich für Nichterfüllung mit ihm eingegangener Verpflichtungen seitens des Vermittlers.

14. GARANTIE-FOND
Der nationale Garantie-Fond ist eingerichtet beim Präsidium des Ministerrats, an welchen sich der Verbraucher im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Vermittlers oder der Organisation gemäß Art. 21 d.lg. 111/95 wenden kann, um den bezahlten Preis zurückerstattet zu bekommen. Der Verfahrensgang des Fonds ist niedergelegt im Dekret des Präsidenten des Ministerrats im Sinne des Art. 21, Absatz 5., d.lg. 111/95.
TECHNISCHE ORGANISATION
AGENZIA VIAGGI TRAGHETTO - P.ZZA SALVADOR ALLENDE - PORTO DI PIOMBINO 57025 PIOMBINO (LI) - TEL 0565/220630 - FAX 0565/223600
VERSICHERUNG RC
N° 46626 mit Riunione Adriatica di Sicurtà S.p.A.
Behördliche Genehmigung der Provinz Livorno n° 101 vom 27/03/95 prot. 6809 vom 09/02/01.
 
AGENZIA TRAGHETTO (Piombino Zona Porto - 300 metri dagli imbarchi) - Tel. 0565.220630/220712 - Fax. 0565.223600 - info@agenziatraghetto.it
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